AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Synthesum Med UG
Synthesum Med UG (haftungsbeschränkt) – AGB B2B
Arbeitsentwurf – Stand 18.06.2026 – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beratungs-, Projekt-, Marketing- und Repräsentationsleistungen im B2B-Bereich

Synthesum Med UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmen Synthesum Med UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift Moerser Straße 28, 47198 Duisburg, Deutschland
Geschäftsführer Tomasz Kubien
Register Amtsgericht Duisburg, HRB 40151
Internet www.synthesum-med.de
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Projekt-, Koordinations-, Marketing-, Repräsentations-, Dokumentations- und sonstige Dienstleistungen zwischen der Synthesum Med UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Auftragnehmer genannt, und ihren Auftraggebern.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Vertrag oder in einer Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Beratungs- und Projektleistungen in den Bereichen Markteintritt und Geschäftsentwicklung in Deutschland, Gesundheitswesen, Prävention, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik, Kooperationen mit Kliniken und Gesundheitseinrichtungen, Marketing und Kommunikation, Repräsentation, Dokumentation, Qualitäts- und Zertifizierungsprojekte sowie organisatorische Projektbegleitung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, Termine, Meilensteine und etwaige Ergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Einzelvertrag.

(3) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als geschuldete Leistung vereinbart wurde, handelt es sich um Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet in diesem Fall eine fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, behördlichen oder sonstigen Erfolg.

(4) Soweit ausdrücklich die Erstellung eines konkret bezeichneten Arbeitsergebnisses vereinbart wurde, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge.

§ 3 Keine Garantie für Entscheidungen Dritter

(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Genehmigungen, Registrierungen, Zertifizierungen, Förderungen, Kostenerstattungen, Vertragsabschlüsse, Listungen, Marktzulassungen oder sonstige Entscheidungen von Behörden, Gerichten, Versicherungs- und Sozialleistungsträgern, Zertifizierungsstellen, Geschäftspartnern oder anderen Dritten.

(2) Einschätzungen, Prognosen, Konzepte und Handlungsempfehlungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses dar.

(3) Verzögerungen oder Ablehnungen durch Dritte liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch eine vom Auftragnehmer zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen. Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn im Angebot oder Auftrag auf sie hingewiesen und ihre Kenntnisnahme ermöglicht wurde.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Produktangaben, Werbeaussagen, Abbildungen und Dokumente.

(3) Erkennt der Auftraggeber Fehler, Unvollständigkeiten oder geänderte Umstände, informiert er den Auftragnehmer unverzüglich.

(4) Verzögerungen und Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen und können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.

(5) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson. Freigaben dieser Person gelten als verbindliche Freigaben des Auftraggebers.

§ 6 Termine, Fristen und höhere Gewalt

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen, Informationen, Freigaben und vereinbarten Vorauszahlungen vollständig vorliegen.

(3) Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere Ausfällen von Kommunikations- oder IT-Systemen, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Erkrankung zentraler Projektpersonen oder Verzögerungen durch Dritte, verlängern sich die Fristen angemessen.

(4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche, absehbare Verzögerungen.

§ 7 Änderungen und Zusatzleistungen

(1) Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss können Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Leistungsumfang haben.

(2) Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht. Soweit kein Festpreis vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Grundlage der vereinbarten oder üblichen Vergütungssätze.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die weitere Bearbeitung eines Änderungswunsches bis zur Einigung über die daraus entstehenden Mehrkosten und Terminänderungen zurückzustellen.

§ 8 Einsatz von Mitarbeitern und Dritten

(1) Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, fachkundige Kooperationspartner und sonstige Unterauftragnehmer einsetzen.

(2) Soweit der Auftraggeber bestimmte externe Fachleistungen, insbesondere Rechtsberatung, Steuerberatung, Übersetzungen, Zertifizierungsleistungen, Laborleistungen, technische Dienstleistungen oder Medienleistungen benötigt, können diese nach vorheriger Abstimmung gesondert beauftragt und berechnet werden.

(3) Verträge mit externen Dienstleistern können entweder unmittelbar zwischen Auftraggeber und Dienstleister oder im Namen des Auftragnehmers auf Rechnung des Auftraggebers geschlossen werden, soweit dies vorab vereinbart wurde.

§ 9 Vergütung, Vorauszahlungen und Fälligkeit

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Der Auftragnehmer kann eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

(5) Der Auftragnehmer darf die Leistung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen oder bis zur Erbringung einer vereinbarten Sicherheit zurückhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

§ 10 Reise-, Fremd- und Nebenkosten

(1) Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Übersetzungs-, Lizenz-, Register-, Behörden-, Zertifizierungs-, Labor-, Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- und sonstige Fremdkosten sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Solche Kosten werden nur nach vorheriger Abstimmung beziehungsweise Freigabe des Auftraggebers ausgelöst und gesondert berechnet.

(3) Reisezeiten können nach Vereinbarung als Arbeitszeit berechnet werden. Fahrtkosten werden nach Vereinbarung oder gegen Nachweis abgerechnet.

§ 11 Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

(1) Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, prüft der Auftraggeber das Arbeitsergebnis innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete wesentliche Mängel in Textform mit.

(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(3) Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine begründete Mängelanzeige und nutzt der Auftraggeber das Arbeitsergebnis produktiv, kann dies als Abnahme gelten, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übergabe auf diese Folge hingewiesen hat.

(4) Berechtigte Mängel werden innerhalb angemessener Frist nach Wahl des Auftragnehmers nachgebessert oder neu erstellt.

§ 12 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

(1) Vorbestehende Rechte, Methoden, Vorlagen, Konzepte, Know-how, Softwarebestandteile, Textbausteine und Arbeitsmittel des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.

(2) An individuell erstellten und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die im Einzelvertrag vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält er ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten eigenen Geschäftszweck.

(3) Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder Nutzung für andere Projekte ist nur zulässig, soweit dies vereinbart oder für den Vertragszweck erforderlich ist.

(4) Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, interne Kalkulationen, Entwürfe, Methodenbeschreibungen und nicht ausgewählte Varianten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

§ 13 Vertraulichkeit und Referenznennung

(1) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen geschäftlichen und betrieblichen Informationen vertraulich.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(3) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen sowie Namen, Marken oder Logos veröffentlichen.

(4) Gesetzliche und gesondert vereinbarte Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

§ 14 Rechtliche, medizinische und steuerliche Grenzen

(1) Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sofern diese nicht ausdrücklich durch entsprechend befugte Berufsträger erbracht wird.

(2) Gesundheitsbezogene Beratung, Präventionsinformation und organisatorische Unterstützung ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.

(3) Der Auftraggeber ist für die abschließende rechtliche, regulatorische, medizinische, steuerliche und fachliche Prüfung seiner Produkte, Aussagen, Unterlagen und geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich.

(4) Soweit der Auftragnehmer auf externe Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Labore oder andere Fachstellen verweist, kommt ein Vertragsverhältnis mit diesen nur nach gesonderter Vereinbarung zustande.

§ 15 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers, auf nicht erteilten Freigaben oder auf Entscheidungen Dritter beruhen.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Dauerschuldverhältnisse laufen für die im Einzelvertrag vereinbarte Dauer. Fehlt eine Regelung, können sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten erheblich verletzt oder fällige Zahlungen nicht leistet.

(4) Im Kündigungsfall werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten und verbindlich eingegangene Verpflichtungen abgerechnet.

(5) Bereits erstellte oder begonnene Arbeitsergebnisse werden nach dem nachgewiesenen Bearbeitungsstand vergütet.

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 18 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und seiner Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und an den Auftragnehmer übermittelt werden dürfen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Duisburg. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unberührt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 18. Juni 2026

Interner Hinweis: Vor der Veröffentlichung auf www.synthesum-med.de und vor der Verwendung in Angeboten oder Verträgen sollte dieser Entwurf von einer in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und an die tatsächlich angebotenen Leistungen sowie Vergütungsmodelle angepasst werden.

Arbeitsentwurf – Stand 18.06.2026 – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen